Stand: 5. Juli 2025


Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der PexLab GbR Glaubitz & Van der Sluijs (nachfolgend „PexLab") und ihren Kunden für alle Leistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, Software-as-a-Service (SaaS), Hosting sowie Wartung und Support.


§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner

PexLab GbR Glaubitz & Van der Sluijs
Vertreten durch: Philipp Glaubitz, David van der Sluijs
Zeller Weg 13, 36304 Alsfeld
E-Mail: info@pexlab.net
Telefon: +49 6631 7 888 999

1.2 Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit:

  • Unternehmern im Sinne des § 14 BGB
  • Juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • Öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

Wichtig: Diese AGB gelten nicht für Verbraucher (§ 13 BGB).

1.3 Ausschließlichkeit

  • Diese AGB gelten ausschließlich
  • Abweichende Kundenbedingungen werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung anerkannt
  • Diese AGB gelten auch bei vorbehaltloser Leistungserbringung trotz abweichender Kundenbedingungen
  • Für zukünftige Geschäfte gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellsten Fassung

§ 2 Leistungsportfolio

2.1 Leistungsarten

PexLab erbringt folgende Hauptleistungen:

a) Individualsoftware-Entwicklung (Werkvertrag)

  • Maßgeschneiderte Software nach Kundenspezifikation
  • Frontend- und Backend-Entwicklung
  • Mobile Anwendungen

b) Software-as-a-Service (SaaS) (Dienstvertrag)

  • Cloud-basierte Softwarelösungen
  • Webbasierte Anwendungen
  • API-Services

c) Hosting und Infrastruktur (Dienstvertrag)

  • Webhosting und Server-Management
  • Cloud-Infrastruktur
  • Sicherheits- und Backup-Services

d) Wartung und Support (Dienstvertrag)

  • Technischer Support
  • Software-Updates und Patches
  • Systemüberwachung

2.2 Leistungsbestimmung

  • Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag
  • Spezifikationen werden in separaten Dokumenten (Konzept, Pflichtenheft) definiert
  • PexLab arbeitet nach aktuellem Stand der Technik und branchenüblichen Standards

2.3 Leistungserbringung

  • Digital und/oder vor Ort nach Vereinbarung
  • Agile Entwicklungsmethoden bei Softwareprojekten
  • Regelmäßige Fortschrittsberichte und Abstimmungen

§ 3 Vertragsabschluss

3.1 Angebote

  • Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders gekennzeichnet
  • Angebotsgültigkeit: 30 Tage, sofern nicht anders angegeben

3.2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Schriftliche Annahme des Angebots (auch per E-Mail)
  • Unterzeichnung eines Einzelvertrags
  • Bestätigungs-E-Mail von PexLab

3.3 AGB-Integration

Diese AGB werden Vertragsbestandteil durch entsprechenden Hinweis im Angebot oder Vertrag.


§ 4 Kundenpflichten und Mitwirkung

4.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich zu:

  • Rechtzeitiger Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Daten
  • Benennung eines kompetenten, entscheidungsbefugten Ansprechpartners
  • Erreichbarkeit während üblicher Geschäftszeiten (Mo-Fr, 9-17 Uhr)

4.2 Spezielle Mitwirkung bei Softwareentwicklung

  • Spezifikation: Aktive Teilnahme an der Anforderungsanalyse
  • Testing: Durchführung von Tests und zeitnahes Feedback
  • Abnahme: Prüfung und Abnahme binnen gesetzter Fristen
  • Feedback: Rückmeldungen innerhalb von 5 Werktagen

4.3 Technische Voraussetzungen

  • Bereitstellung erforderlicher IT-Infrastruktur (sofern nicht durch PexLab gehostet)
  • Sicherstellung von Zugängen und Schnittstellen
  • Einhaltung technischer Mindestanforderungen

4.4 Folgen mangelnder Mitwirkung

Bei unzureichender Mitwirkung:

  • Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Kunden
  • Mehraufwand wird nach Aufwand berechnet
  • PexLab kann nach Fristsetzung kündigen oder zurücktreten
  • Vergütungsansprüche bleiben bestehen (abzüglich ersparter Aufwendungen)

§ 5 Entwicklungsprozess und Änderungen

5.1 Agile Entwicklung

  • Methodik: Iterative Entwicklung in Sprints
  • Kommunikation: Regelmäßige Status-Updates und Abstimmungen
  • Flexibilität: Anpassung der Methodik an Projektanforderungen

5.2 Änderungswünsche

Prozess für Änderungen:

  1. Antrag: Schriftliche Mitteilung des Änderungswunsches
  2. Prüfung: Analyse von Machbarkeit, Zeitplan und Aufwand
  3. Angebot: Unterbreitung eines Änderungsangebots
  4. Entscheidung: Schriftliche Annahme erforderlich

5.3 Bewertung und Berechnung

  • Aufwandsbewertung: Nach vereinbarten Stunden-/Tagessätzen
  • Zeitplan: Anpassung bei erforderlich
  • Prüfungskosten: Können separat berechnet werden (bei Vereinbarung)

5.4 Grenzen

PexLab kann Änderungen ablehnen, die:

  • Technisch oder wirtschaftlich unzumutbar sind
  • Den ursprünglichen Vertragsgegenstand grundlegend verändern
  • Die Projektstabilität gefährden

5.5 Infrastruktur- und Systemvoraussetzungen

Grundlage der Preisgestaltung: Die Angebots- und Preisgestaltung basiert auf der zum Zeitpunkt der Angebotsstellung vorhandenen bzw. spezifizierten technischen Infrastruktur und Systemumgebung des Kunden.

Änderungen der Systemvoraussetzungen: Nachträgliche Änderungswünsche bezüglich:

  • Betriebssystemen oder Plattformen
  • Datenbank-Systemen
  • Server-Infrastruktur
  • Entwicklungsumgebungen
  • Technologie-Stacks

können zu erheblichem Mehraufwand führen und sind nicht vom ursprünglichen Angebotspreis umfasst.

Mehraufwand: Für Anpassungen an geänderte Systemvoraussetzungen wird der zusätzliche Aufwand nach den vereinbarten Stunden-/Tagessätzen separat berechnet.

Neuangebot: Bei grundlegenden Änderungen der technischen Basis kann PexLab ein komplett neues Angebot unterbreiten.

Kundenpflicht: Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Preisgestaltung relevanten Systemvoraussetzungen bereits bei der Angebotsanfrage vollständig und korrekt anzugeben.


§ 6 Abnahme bei Werkverträgen

6.1 Abnahmeverfahren

Bereitstellung: PexLab stellt fertiggestellte Leistungen zur Abnahme bereit

Prüfungsfrist: 10 Werktage für Prüfung und schriftliche Abnahmeerklärung

Abnahmepflicht: Bei im Wesentlichen vertragsgemäßer Leistung (unwesentliche Mängel hindern Abnahme nicht)

6.2 Fiktive Abnahme

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde:

  • Innerhalb der Prüfungsfrist keine Mängel rügt
  • Die Abnahme nicht ausdrücklich verweigert
  • Die Software produktiv ohne wesentliche Mängelrüge nutzt

6.3 Mängelrüge und Nachbesserung

  • Rügeform: Detaillierte schriftliche Mängelbeschreibung
  • Nachbesserung: PexLab behebt Mängel binnen angemessener Frist
  • Wiederholung: Erneute Abnahmeprüfung nach Mängelbehebung

6.4 Teilabnahmen

Abnahme von Teilleistungen ist nach Vereinbarung möglich.


§ 7 Nutzungsrechte und Lizenzen

7.1 Individualsoftware - Vollrechte

Rechteeinräumung: Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde:

  • Ausschließliche, unbeschränkte Nutzungsrechte
  • Recht zur Vervielfältigung und Bearbeitung
  • Recht zur internen Nutzung
  • Zugang zum Quellcode (außer Maestro-Bibliotheken)

Unterlizenzierung: Bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung

7.2 Maestro-Bibliotheken (Vorbehaltene Komponenten)

Definition: PexLab-eigene Standardmodule und Bibliotheken (gekennzeichnet mit „Maestro"-Suffix)

Rechteeinräumung:

  • Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht
  • Beschränkt auf das vertragsgegenständliche Projekt
  • Kein Quellcode-Zugang (verschleiert)
  • Keine Nutzung durch Dritte ohne separate Lizenz

7.3 Open Source Software (OSS)

  • Geltung: Ausschließlich die jeweiligen OSS-Lizenzbedingungen
  • Information: Hinweis auf verwendete OSS in Dokumentation
  • Compliance: Kunde ist für Einhaltung der OSS-Lizenzen verantwortlich
  • Gewährleistung: Nach § 9 und § 10 unter Berücksichtigung der OSS-Spezifika

7.4 Software-as-a-Service (SaaS)

Nutzungsrecht:

  • Nicht-ausschließlich und nicht übertragbar
  • Auf Vertragslaufzeit beschränkt
  • Internetbasierter Zugang gemäß Vertragsbedingungen

7.5 Rechtevorbehalt

Zahlungsabhängigkeit: Alle Rechteeinräumungen unter Vorbehalt vollständiger Zahlung

Widerruf: Bis zur Vollzahlung widerrufliche Nutzungserlaubnis


§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Vergütungsmodelle

Pauschalpreise: Standardmodell für definierte Leistungspakete

Zeitbasierte Abrechnung: Nach Stunden-/Tagessätzen für Wartung und Support

Abonnements: Monatliche Pauschalen für SaaS und Hosting (mit Mindestlaufzeiten)

8.2 Preisangaben

  • Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
  • Preise in Euro, sofern nicht anders vereinbart

8.3 Zahlungsmodalitäten

Pauschalprojecte:

  • Anzahlung bei Auftragserteilung (üblicherweise 30-50%)
  • Teilzahlungen nach Meilensteinen
  • Schlusszahlung nach Abnahme

Laufende Services:

  • Monatliche Vorauszahlung
  • Automatische Verlängerung bei Dauerschuldverhältnissen

8.4 Zahlungsfristen und Verzug

Zahlungsfrist: 14 Tage netto nach Rechnungsdatum

Zahlungseingang: Maßgeblich ist der Eingang auf dem PexLab-Konto

Verzugsfolgen:

  • Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz
  • Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB
  • Leistungsstopp bei allen Verträgen möglich

8.5 Nebenkosten

Reisekosten und Spesen werden nur nach vorheriger Abstimmung und gegen Nachweis berechnet.


§ 9 Gewährleistung

9.1 Werkverträge (Individualsoftware)

Gewährleistungsumfang:

  • Vereinbarungsgemäße Beschaffenheit
  • Keine erheblichen Gebrauchstauglichkeitsmängel
  • Unerhebliche Minderungen bleiben außer Betracht

Mängelrüge:

  • Unverzügliche Untersuchungspflicht nach Ablieferung
  • Rügefrist: 10 Werktage für offensichtliche Mängel
  • Versteckte Mängel: unverzügliche Rüge nach Entdeckung
  • Detaillierte schriftliche Mängelbeschreibung erforderlich

Nacherfüllung:

  • Wahlrecht von PexLab: Nachbesserung oder Neulieferung
  • Angemessene Zeit und Gelegenheit für Nacherfüllung
  • Bei Fehlschlagen: Minderung oder Rücktritt (bei erheblichen Mängeln)

Verjährung: Ein Jahr ab Abnahme (Ausnahmen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körperschäden)

Haftungsausschluss bei:

  • Unsachgemäßer Bedienung
  • Unbefugten Eingriffen oder Änderungen
  • Äußeren Einflüssen (Hardware-Fehlern, Viren)

9.2 Dienstverträge (SaaS, Hosting, Wartung)

Leistungsgarantie:

  • Aufrechterhaltung der vereinbarten Funktionsfähigkeit
  • Einhaltung vereinbarter Verfügbarkeitszeiten
  • Schnellstmögliche Störungsbeseitigung

Meldepflichten:

  • Unverzügliche Störungsmeldung durch Kunden
  • Bearbeitung im Rahmen technischer und betrieblicher Möglichkeiten

Haftungsausschluss:

  • Verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen

9.3 Wartungsverträge

Separate Regelungen für Wartungsleistungen in speziellen Wartungsverträgen, unbeschadet bestehender Gewährleistungsansprüche aus Werkverträgen.


§ 10 Haftungsbeschränkung

10.1 Unbeschränkte Haftung

PexLab haftet vollumfänglich bei:

  • Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • Schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Produkthaftungsgesetz-Ansprüchen
  • Arglistigem Verschweigen von Mängeln
  • Beschaffenheitsgarantien

10.2 Beschränkte Haftung

Kardinalpflicht-Verletzung: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Beschränkung auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden

Haftungssummen:

  • Pro Schadensfall: Höhe der Auftragssumme
  • Pro Kalenderjahr: Doppelte Auftragssumme

10.3 Ausgeschlossene Haftung

Genereller Ausschluss bei leichter Fahrlässigkeit (außer bei Kardinalpflichten)

Spezielle Ausschlüsse:

  • Mittelbare Schäden
  • Mangelfolgeschäden
  • Entgangener Gewinn (außer bei Kardinalpflicht-Verletzung)

10.4 Datenverlust

Haftung beschränkt auf: Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch Kunden

Haftungsausschluss: Wenn Schaden auch bei ordnungsgemäßer Sicherung eingetreten wäre

Kundenpflicht: Regelmäßige, risikogerechte Datensicherung

10.5 Umfang der Beschränkungen

Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PexLab.


§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Vertraulichkeitsverpflichtung

Umfang: Alle vertraulichen Informationen beider Parteien, insbesondere:

  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
  • Quellcodes und technische Dokumentationen
  • Kunden-, Preis- und Projektdaten

Dauer: Zeitlich unbegrenzt

Verwendung: Nur für Vertragszwecke

11.2 Ausnahmen

Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • Bei Vertragsschluss bereits bekannt waren
  • Rechtmäßig von Dritten erhalten wurden
  • Öffentlich bekannt sind (ohne Pflichtverletzung)
  • Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen

11.3 Mitarbeiterverpflichtung

Beide Parteien stellen sicher, dass auch Mitarbeiter und eingesetzte Dritte die Vertraulichkeitspflichten einhalten.

11.4 Datenschutz-Grundlagen

Vertragsdaten: Verarbeitung von Kundenkontaktdaten nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragsdurchführung

Transparenz: Informationen zur Datenverarbeitung in der PexLab-Datenschutzerklärung

11.5 Auftragsverarbeitung

Erforderlichkeit: Bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Kundenauftrag (z.B. Hosting, SaaS mit Kundendaten)

AVV-Pflicht: Separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich

Bereitstellung: PexLab stellt AVV-Muster zur Verfügung

Voraussetzung: Ohne gültigen AVV keine Auftragsverarbeitung


§ 12 Wartung und Support

12.1 Abgrenzung

Nicht inbegriffen: Wartung und Support sind nicht automatisch Bestandteil von Entwicklungs- oder SaaS-Verträgen

Separater Vertrag: Wartungsleistungen erfordern gesonderte Vereinbarung

12.2 Wartungsleistungen (typisch)

  • Fehlerbehebung über Gewährleistung hinaus
  • Software-Updates und Sicherheitspatches
  • Technischer Anwendersupport
  • Systemüberwachung und -optimierung

12.3 Service Level

Reaktionszeit: Angestrebte Reaktionszeit unter 12 Stunden (werktags) über Kundenplattform

Leistungsumfang: Detaillierte Regelung in separatem Wartungsvertrag:

  • Inklusivleistungen vs. kostenpflichtige Zusatzleistungen
  • Service Level Agreements (SLA)
  • Eskalationsverfahren

12.4 Vertragsbedingungen

  • Mindestlaufzeiten (typisch: 12 Monate)
  • Monatliche Pauschalvergütung
  • Kündigungsregelungen nach § 14

§ 13 Laufzeit und Kündigung

13.1 Werkverträge (Individualsoftware)

Vertragsende: Mit vollständiger Leistungserbringung (Abnahme) und Zahlung

Kundenkündigung: Jederzeit nach § 648 BGB möglich

  • Vergütungsanspruch bleibt bestehen (minus ersparte Aufwendungen/anderweitiger Erwerb)

PexLab-Kündigung: Nur unter gesetzlichen Voraussetzungen

13.2 Dauerschuldverhältnisse (SaaS, Hosting, Wartung)

Mindestlaufzeit: Gemäß Einzelvertrag (typisch 12 Monate für Wartung)

Ordentliche Kündigung:

  • Wartungsverträge: 1 Monat zum Monatsende nach Mindestlaufzeit
  • Automatische Verlängerung um ursprüngliche Laufzeit ohne Kündigung

SaaS/Hosting: Individuelle Vereinbarung je nach Service

13.3 Außerordentliche Kündigung

Wichtige Gründe (beispielhaft):

  • Schwerwiegende Pflichtverletzung trotz Abmahnung
  • Eröffnung oder Ablehnung eines Insolvenzverfahrens
  • Erheblicher andauernder Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Verletzung wesentlicher Vertraulichkeitspflichten

13.4 Form und Wirkung

Kündigungsform: Schriftform erforderlich

Abwicklung: Nach Kündigung ordnungsgemäße Übergabe/Rückgabe gemäß Vereinbarung


§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht

Rechtsordnung: Ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)

Internationale Verträge: Auch bei grenzüberschreitenden Geschäften deutsches Recht

14.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand: Alsfeld für alle Streitigkeiten, sofern der Kunde:

  • Kaufmann ist
  • Juristische Person des öffentlichen Rechts ist
  • Öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist

14.3 Vertragsänderungen

Formerfordernis: Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail, Fax)

Mündliche Abreden: Bestehen nicht

Änderungsklausel: Diese Textformklausel kann nur textförmlich geändert werden

14.4 Salvatorische Klausel

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Berührt nicht die Gültigkeit der übrigen AGB

Ersatzregelung: Bei Unwirksamkeit Vereinbarung einer Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt

Vertragslücken: Entsprechende Anwendung bei Regelungslücken

14.5 AGB-Änderungen

Anpassungsrecht: PexLab behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen

Ankündigung: Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt

Geltung: Aktuelle Fassung gilt für neue Verträge

Inhalt
Präambel
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner
1.2 Geltungsbereich
1.3 Ausschließlichkeit
§ 2 Leistungsportfolio
2.1 Leistungsarten
2.2 Leistungsbestimmung
2.3 Leistungserbringung
§ 3 Vertragsabschluss
3.1 Angebote
3.2 Vertragsschluss
3.3 AGB-Integration
§ 4 Kundenpflichten und Mitwirkung
4.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten
4.2 Spezielle Mitwirkung bei Softwareentwicklung
4.3 Technische Voraussetzungen
4.4 Folgen mangelnder Mitwirkung
§ 5 Entwicklungsprozess und Änderungen
5.1 Agile Entwicklung
5.2 Änderungswünsche
5.3 Bewertung und Berechnung
5.4 Grenzen
5.5 Infrastruktur- und Systemvoraussetzungen
§ 6 Abnahme bei Werkverträgen
6.1 Abnahmeverfahren
6.2 Fiktive Abnahme
6.3 Mängelrüge und Nachbesserung
6.4 Teilabnahmen
§ 7 Nutzungsrechte und Lizenzen
7.1 Individualsoftware - Vollrechte
7.2 Maestro-Bibliotheken (Vorbehaltene Komponenten)
7.3 Open Source Software (OSS)
7.4 Software-as-a-Service (SaaS)
7.5 Rechtevorbehalt
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Vergütungsmodelle
8.2 Preisangaben
8.3 Zahlungsmodalitäten
8.4 Zahlungsfristen und Verzug
8.5 Nebenkosten
§ 9 Gewährleistung
9.1 Werkverträge (Individualsoftware)
9.2 Dienstverträge (SaaS, Hosting, Wartung)
9.3 Wartungsverträge
§ 10 Haftungsbeschränkung
10.1 Unbeschränkte Haftung
10.2 Beschränkte Haftung
10.3 Ausgeschlossene Haftung
10.4 Datenverlust
10.5 Umfang der Beschränkungen
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Vertraulichkeitsverpflichtung
11.2 Ausnahmen
11.3 Mitarbeiterverpflichtung
11.4 Datenschutz-Grundlagen
11.5 Auftragsverarbeitung
§ 12 Wartung und Support
12.1 Abgrenzung
12.2 Wartungsleistungen (typisch)
12.3 Service Level
12.4 Vertragsbedingungen
§ 13 Laufzeit und Kündigung
13.1 Werkverträge (Individualsoftware)
13.2 Dauerschuldverhältnisse (SaaS, Hosting, Wartung)
13.3 Außerordentliche Kündigung
13.4 Form und Wirkung
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
14.2 Gerichtsstand
14.3 Vertragsänderungen
14.4 Salvatorische Klausel
14.5 AGB-Änderungen