Stand: 5. Juli 2025
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der PexLab GbR Glaubitz & Van der Sluijs (nachfolgend „PexLab") und ihren Kunden für alle Leistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, Software-as-a-Service (SaaS), Hosting sowie Wartung und Support.
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner
PexLab GbR Glaubitz & Van der Sluijs
Vertreten durch: Philipp Glaubitz, David van der Sluijs
Zeller Weg 13, 36304 Alsfeld
E-Mail: info@pexlab.net
Telefon: +49 6631 7 888 999
1.2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit:
- Unternehmern im Sinne des § 14 BGB
- Juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- Öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
Wichtig: Diese AGB gelten nicht für Verbraucher (§ 13 BGB).
1.3 Ausschließlichkeit
- Diese AGB gelten ausschließlich
- Abweichende Kundenbedingungen werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung anerkannt
- Diese AGB gelten auch bei vorbehaltloser Leistungserbringung trotz abweichender Kundenbedingungen
- Für zukünftige Geschäfte gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellsten Fassung
§ 2 Leistungsportfolio
2.1 Leistungsarten
PexLab erbringt folgende Hauptleistungen:
a) Individualsoftware-Entwicklung (Werkvertrag)
- Maßgeschneiderte Software nach Kundenspezifikation
- Frontend- und Backend-Entwicklung
- Mobile Anwendungen
b) Software-as-a-Service (SaaS) (Dienstvertrag)
- Cloud-basierte Softwarelösungen
- Webbasierte Anwendungen
- API-Services
c) Hosting und Infrastruktur (Dienstvertrag)
- Webhosting und Server-Management
- Cloud-Infrastruktur
- Sicherheits- und Backup-Services
d) Wartung und Support (Dienstvertrag)
- Technischer Support
- Software-Updates und Patches
- Systemüberwachung
2.2 Leistungsbestimmung
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag
- Spezifikationen werden in separaten Dokumenten (Konzept, Pflichtenheft) definiert
- PexLab arbeitet nach aktuellem Stand der Technik und branchenüblichen Standards
2.3 Leistungserbringung
- Digital und/oder vor Ort nach Vereinbarung
- Agile Entwicklungsmethoden bei Softwareprojekten
- Regelmäßige Fortschrittsberichte und Abstimmungen
§ 3 Vertragsabschluss
3.1 Angebote
- Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders gekennzeichnet
- Angebotsgültigkeit: 30 Tage, sofern nicht anders angegeben
3.2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliche Annahme des Angebots (auch per E-Mail)
- Unterzeichnung eines Einzelvertrags
- Bestätigungs-E-Mail von PexLab
3.3 AGB-Integration
Diese AGB werden Vertragsbestandteil durch entsprechenden Hinweis im Angebot oder Vertrag.
§ 4 Kundenpflichten und Mitwirkung
4.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten
Der Kunde verpflichtet sich zu:
- Rechtzeitiger Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Daten
- Benennung eines kompetenten, entscheidungsbefugten Ansprechpartners
- Erreichbarkeit während üblicher Geschäftszeiten (Mo-Fr, 9-17 Uhr)
4.2 Spezielle Mitwirkung bei Softwareentwicklung
- Spezifikation: Aktive Teilnahme an der Anforderungsanalyse
- Testing: Durchführung von Tests und zeitnahes Feedback
- Abnahme: Prüfung und Abnahme binnen gesetzter Fristen
- Feedback: Rückmeldungen innerhalb von 5 Werktagen
4.3 Technische Voraussetzungen
- Bereitstellung erforderlicher IT-Infrastruktur (sofern nicht durch PexLab gehostet)
- Sicherstellung von Zugängen und Schnittstellen
- Einhaltung technischer Mindestanforderungen
4.4 Folgen mangelnder Mitwirkung
Bei unzureichender Mitwirkung:
- Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Kunden
- Mehraufwand wird nach Aufwand berechnet
- PexLab kann nach Fristsetzung kündigen oder zurücktreten
- Vergütungsansprüche bleiben bestehen (abzüglich ersparter Aufwendungen)
§ 5 Entwicklungsprozess und Änderungen
5.1 Agile Entwicklung
- Methodik: Iterative Entwicklung in Sprints
- Kommunikation: Regelmäßige Status-Updates und Abstimmungen
- Flexibilität: Anpassung der Methodik an Projektanforderungen
5.2 Änderungswünsche
Prozess für Änderungen:
- Antrag: Schriftliche Mitteilung des Änderungswunsches
- Prüfung: Analyse von Machbarkeit, Zeitplan und Aufwand
- Angebot: Unterbreitung eines Änderungsangebots
- Entscheidung: Schriftliche Annahme erforderlich
5.3 Bewertung und Berechnung
- Aufwandsbewertung: Nach vereinbarten Stunden-/Tagessätzen
- Zeitplan: Anpassung bei erforderlich
- Prüfungskosten: Können separat berechnet werden (bei Vereinbarung)
5.4 Grenzen
PexLab kann Änderungen ablehnen, die:
- Technisch oder wirtschaftlich unzumutbar sind
- Den ursprünglichen Vertragsgegenstand grundlegend verändern
- Die Projektstabilität gefährden
5.5 Infrastruktur- und Systemvoraussetzungen
Grundlage der Preisgestaltung: Die Angebots- und Preisgestaltung basiert auf der zum Zeitpunkt der Angebotsstellung vorhandenen bzw. spezifizierten technischen Infrastruktur und Systemumgebung des Kunden.
Änderungen der Systemvoraussetzungen: Nachträgliche Änderungswünsche bezüglich:
- Betriebssystemen oder Plattformen
- Datenbank-Systemen
- Server-Infrastruktur
- Entwicklungsumgebungen
- Technologie-Stacks
können zu erheblichem Mehraufwand führen und sind nicht vom ursprünglichen Angebotspreis umfasst.
Mehraufwand: Für Anpassungen an geänderte Systemvoraussetzungen wird der zusätzliche Aufwand nach den vereinbarten Stunden-/Tagessätzen separat berechnet.
Neuangebot: Bei grundlegenden Änderungen der technischen Basis kann PexLab ein komplett neues Angebot unterbreiten.
Kundenpflicht: Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Preisgestaltung relevanten Systemvoraussetzungen bereits bei der Angebotsanfrage vollständig und korrekt anzugeben.
§ 6 Abnahme bei Werkverträgen
6.1 Abnahmeverfahren
Bereitstellung: PexLab stellt fertiggestellte Leistungen zur Abnahme bereit
Prüfungsfrist: 10 Werktage für Prüfung und schriftliche Abnahmeerklärung
Abnahmepflicht: Bei im Wesentlichen vertragsgemäßer Leistung (unwesentliche Mängel hindern Abnahme nicht)
6.2 Fiktive Abnahme
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde:
- Innerhalb der Prüfungsfrist keine Mängel rügt
- Die Abnahme nicht ausdrücklich verweigert
- Die Software produktiv ohne wesentliche Mängelrüge nutzt
6.3 Mängelrüge und Nachbesserung
- Rügeform: Detaillierte schriftliche Mängelbeschreibung
- Nachbesserung: PexLab behebt Mängel binnen angemessener Frist
- Wiederholung: Erneute Abnahmeprüfung nach Mängelbehebung
6.4 Teilabnahmen
Abnahme von Teilleistungen ist nach Vereinbarung möglich.
§ 7 Nutzungsrechte und Lizenzen
7.1 Individualsoftware - Vollrechte
Rechteeinräumung: Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde:
- Ausschließliche, unbeschränkte Nutzungsrechte
- Recht zur Vervielfältigung und Bearbeitung
- Recht zur internen Nutzung
- Zugang zum Quellcode (außer Maestro-Bibliotheken)
Unterlizenzierung: Bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung
7.2 Maestro-Bibliotheken (Vorbehaltene Komponenten)
Definition: PexLab-eigene Standardmodule und Bibliotheken (gekennzeichnet mit „Maestro"-Suffix)
Rechteeinräumung:
- Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht
- Beschränkt auf das vertragsgegenständliche Projekt
- Kein Quellcode-Zugang (verschleiert)
- Keine Nutzung durch Dritte ohne separate Lizenz
7.3 Open Source Software (OSS)
- Geltung: Ausschließlich die jeweiligen OSS-Lizenzbedingungen
- Information: Hinweis auf verwendete OSS in Dokumentation
- Compliance: Kunde ist für Einhaltung der OSS-Lizenzen verantwortlich
- Gewährleistung: Nach § 9 und § 10 unter Berücksichtigung der OSS-Spezifika
7.4 Software-as-a-Service (SaaS)
Nutzungsrecht:
- Nicht-ausschließlich und nicht übertragbar
- Auf Vertragslaufzeit beschränkt
- Internetbasierter Zugang gemäß Vertragsbedingungen
7.5 Rechtevorbehalt
Zahlungsabhängigkeit: Alle Rechteeinräumungen unter Vorbehalt vollständiger Zahlung
Widerruf: Bis zur Vollzahlung widerrufliche Nutzungserlaubnis
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Vergütungsmodelle
Pauschalpreise: Standardmodell für definierte Leistungspakete
Zeitbasierte Abrechnung: Nach Stunden-/Tagessätzen für Wartung und Support
Abonnements: Monatliche Pauschalen für SaaS und Hosting (mit Mindestlaufzeiten)
8.2 Preisangaben
- Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
- Preise in Euro, sofern nicht anders vereinbart
8.3 Zahlungsmodalitäten
Pauschalprojecte:
- Anzahlung bei Auftragserteilung (üblicherweise 30-50%)
- Teilzahlungen nach Meilensteinen
- Schlusszahlung nach Abnahme
Laufende Services:
- Monatliche Vorauszahlung
- Automatische Verlängerung bei Dauerschuldverhältnissen
8.4 Zahlungsfristen und Verzug
Zahlungsfrist: 14 Tage netto nach Rechnungsdatum
Zahlungseingang: Maßgeblich ist der Eingang auf dem PexLab-Konto
Verzugsfolgen:
- Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz
- Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB
- Leistungsstopp bei allen Verträgen möglich
8.5 Nebenkosten
Reisekosten und Spesen werden nur nach vorheriger Abstimmung und gegen Nachweis berechnet.
§ 9 Gewährleistung
9.1 Werkverträge (Individualsoftware)
Gewährleistungsumfang:
- Vereinbarungsgemäße Beschaffenheit
- Keine erheblichen Gebrauchstauglichkeitsmängel
- Unerhebliche Minderungen bleiben außer Betracht
Mängelrüge:
- Unverzügliche Untersuchungspflicht nach Ablieferung
- Rügefrist: 10 Werktage für offensichtliche Mängel
- Versteckte Mängel: unverzügliche Rüge nach Entdeckung
- Detaillierte schriftliche Mängelbeschreibung erforderlich
Nacherfüllung:
- Wahlrecht von PexLab: Nachbesserung oder Neulieferung
- Angemessene Zeit und Gelegenheit für Nacherfüllung
- Bei Fehlschlagen: Minderung oder Rücktritt (bei erheblichen Mängeln)
Verjährung: Ein Jahr ab Abnahme (Ausnahmen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körperschäden)
Haftungsausschluss bei:
- Unsachgemäßer Bedienung
- Unbefugten Eingriffen oder Änderungen
- Äußeren Einflüssen (Hardware-Fehlern, Viren)
9.2 Dienstverträge (SaaS, Hosting, Wartung)
Leistungsgarantie:
- Aufrechterhaltung der vereinbarten Funktionsfähigkeit
- Einhaltung vereinbarter Verfügbarkeitszeiten
- Schnellstmögliche Störungsbeseitigung
Meldepflichten:
- Unverzügliche Störungsmeldung durch Kunden
- Bearbeitung im Rahmen technischer und betrieblicher Möglichkeiten
Haftungsausschluss:
- Verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen
9.3 Wartungsverträge
Separate Regelungen für Wartungsleistungen in speziellen Wartungsverträgen, unbeschadet bestehender Gewährleistungsansprüche aus Werkverträgen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
10.1 Unbeschränkte Haftung
PexLab haftet vollumfänglich bei:
- Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Produkthaftungsgesetz-Ansprüchen
- Arglistigem Verschweigen von Mängeln
- Beschaffenheitsgarantien
10.2 Beschränkte Haftung
Kardinalpflicht-Verletzung: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Beschränkung auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
Haftungssummen:
- Pro Schadensfall: Höhe der Auftragssumme
- Pro Kalenderjahr: Doppelte Auftragssumme
10.3 Ausgeschlossene Haftung
Genereller Ausschluss bei leichter Fahrlässigkeit (außer bei Kardinalpflichten)
Spezielle Ausschlüsse:
- Mittelbare Schäden
- Mangelfolgeschäden
- Entgangener Gewinn (außer bei Kardinalpflicht-Verletzung)
10.4 Datenverlust
Haftung beschränkt auf: Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch Kunden
Haftungsausschluss: Wenn Schaden auch bei ordnungsgemäßer Sicherung eingetreten wäre
Kundenpflicht: Regelmäßige, risikogerechte Datensicherung
10.5 Umfang der Beschränkungen
Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PexLab.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Vertraulichkeitsverpflichtung
Umfang: Alle vertraulichen Informationen beider Parteien, insbesondere:
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- Quellcodes und technische Dokumentationen
- Kunden-, Preis- und Projektdaten
Dauer: Zeitlich unbegrenzt
Verwendung: Nur für Vertragszwecke
11.2 Ausnahmen
Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- Bei Vertragsschluss bereits bekannt waren
- Rechtmäßig von Dritten erhalten wurden
- Öffentlich bekannt sind (ohne Pflichtverletzung)
- Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen
11.3 Mitarbeiterverpflichtung
Beide Parteien stellen sicher, dass auch Mitarbeiter und eingesetzte Dritte die Vertraulichkeitspflichten einhalten.
11.4 Datenschutz-Grundlagen
Vertragsdaten: Verarbeitung von Kundenkontaktdaten nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragsdurchführung
Transparenz: Informationen zur Datenverarbeitung in der PexLab-Datenschutzerklärung
11.5 Auftragsverarbeitung
Erforderlichkeit: Bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Kundenauftrag (z.B. Hosting, SaaS mit Kundendaten)
AVV-Pflicht: Separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich
Bereitstellung: PexLab stellt AVV-Muster zur Verfügung
Voraussetzung: Ohne gültigen AVV keine Auftragsverarbeitung
§ 12 Wartung und Support
12.1 Abgrenzung
Nicht inbegriffen: Wartung und Support sind nicht automatisch Bestandteil von Entwicklungs- oder SaaS-Verträgen
Separater Vertrag: Wartungsleistungen erfordern gesonderte Vereinbarung
12.2 Wartungsleistungen (typisch)
- Fehlerbehebung über Gewährleistung hinaus
- Software-Updates und Sicherheitspatches
- Technischer Anwendersupport
- Systemüberwachung und -optimierung
12.3 Service Level
Reaktionszeit: Angestrebte Reaktionszeit unter 12 Stunden (werktags) über Kundenplattform
Leistungsumfang: Detaillierte Regelung in separatem Wartungsvertrag:
- Inklusivleistungen vs. kostenpflichtige Zusatzleistungen
- Service Level Agreements (SLA)
- Eskalationsverfahren
12.4 Vertragsbedingungen
- Mindestlaufzeiten (typisch: 12 Monate)
- Monatliche Pauschalvergütung
- Kündigungsregelungen nach § 14
§ 13 Laufzeit und Kündigung
13.1 Werkverträge (Individualsoftware)
Vertragsende: Mit vollständiger Leistungserbringung (Abnahme) und Zahlung
Kundenkündigung: Jederzeit nach § 648 BGB möglich
- Vergütungsanspruch bleibt bestehen (minus ersparte Aufwendungen/anderweitiger Erwerb)
PexLab-Kündigung: Nur unter gesetzlichen Voraussetzungen
13.2 Dauerschuldverhältnisse (SaaS, Hosting, Wartung)
Mindestlaufzeit: Gemäß Einzelvertrag (typisch 12 Monate für Wartung)
Ordentliche Kündigung:
- Wartungsverträge: 1 Monat zum Monatsende nach Mindestlaufzeit
- Automatische Verlängerung um ursprüngliche Laufzeit ohne Kündigung
SaaS/Hosting: Individuelle Vereinbarung je nach Service
13.3 Außerordentliche Kündigung
Wichtige Gründe (beispielhaft):
- Schwerwiegende Pflichtverletzung trotz Abmahnung
- Eröffnung oder Ablehnung eines Insolvenzverfahrens
- Erheblicher andauernder Zahlungsverzug trotz Mahnung
- Verletzung wesentlicher Vertraulichkeitspflichten
Kündigungsform: Schriftform erforderlich
Abwicklung: Nach Kündigung ordnungsgemäße Übergabe/Rückgabe gemäß Vereinbarung
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
Rechtsordnung: Ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
Internationale Verträge: Auch bei grenzüberschreitenden Geschäften deutsches Recht
14.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand: Alsfeld für alle Streitigkeiten, sofern der Kunde:
- Kaufmann ist
- Juristische Person des öffentlichen Rechts ist
- Öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
14.3 Vertragsänderungen
Formerfordernis: Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail, Fax)
Mündliche Abreden: Bestehen nicht
Änderungsklausel: Diese Textformklausel kann nur textförmlich geändert werden
14.4 Salvatorische Klausel
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Berührt nicht die Gültigkeit der übrigen AGB
Ersatzregelung: Bei Unwirksamkeit Vereinbarung einer Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt
Vertragslücken: Entsprechende Anwendung bei Regelungslücken
14.5 AGB-Änderungen
Anpassungsrecht: PexLab behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen
Ankündigung: Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt
Geltung: Aktuelle Fassung gilt für neue Verträge
Präambel
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner
1.2 Geltungsbereich
1.3 Ausschließlichkeit
§ 2 Leistungsportfolio
2.1 Leistungsarten
2.2 Leistungsbestimmung
2.3 Leistungserbringung
§ 3 Vertragsabschluss
3.1 Angebote
3.2 Vertragsschluss
3.3 AGB-Integration
§ 4 Kundenpflichten und Mitwirkung
4.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten
4.2 Spezielle Mitwirkung bei Softwareentwicklung
4.3 Technische Voraussetzungen
4.4 Folgen mangelnder Mitwirkung
§ 5 Entwicklungsprozess und Änderungen
5.1 Agile Entwicklung
5.2 Änderungswünsche
5.3 Bewertung und Berechnung
5.4 Grenzen
5.5 Infrastruktur- und Systemvoraussetzungen
§ 6 Abnahme bei Werkverträgen
6.1 Abnahmeverfahren
6.2 Fiktive Abnahme
6.3 Mängelrüge und Nachbesserung
6.4 Teilabnahmen
§ 7 Nutzungsrechte und Lizenzen
7.1 Individualsoftware - Vollrechte
7.2 Maestro-Bibliotheken (Vorbehaltene Komponenten)
7.3 Open Source Software (OSS)
7.4 Software-as-a-Service (SaaS)
7.5 Rechtevorbehalt
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Vergütungsmodelle
8.2 Preisangaben
8.3 Zahlungsmodalitäten
8.4 Zahlungsfristen und Verzug
8.5 Nebenkosten
§ 9 Gewährleistung
9.1 Werkverträge (Individualsoftware)
9.2 Dienstverträge (SaaS, Hosting, Wartung)
9.3 Wartungsverträge
§ 10 Haftungsbeschränkung
10.1 Unbeschränkte Haftung
10.2 Beschränkte Haftung
10.3 Ausgeschlossene Haftung
10.4 Datenverlust
10.5 Umfang der Beschränkungen
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Vertraulichkeitsverpflichtung
11.2 Ausnahmen
11.3 Mitarbeiterverpflichtung
11.4 Datenschutz-Grundlagen
11.5 Auftragsverarbeitung
§ 12 Wartung und Support
12.1 Abgrenzung
12.2 Wartungsleistungen (typisch)
12.3 Service Level
12.4 Vertragsbedingungen
§ 13 Laufzeit und Kündigung
13.1 Werkverträge (Individualsoftware)
13.2 Dauerschuldverhältnisse (SaaS, Hosting, Wartung)
13.3 Außerordentliche Kündigung
13.4 Form und Wirkung
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
14.2 Gerichtsstand
14.3 Vertragsänderungen
14.4 Salvatorische Klausel
14.5 AGB-Änderungen